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Erbrechtliche Beratung und Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung, Rechtsanwalt, Rechtsanwältin, Haus, Hand

Das umfassende Gebiet der Nachlassberatung beinhaltet nicht nur bereits bestehende Erbangelegenheiten, sondern vor allem auch Überlegungen zum eigenen Nachlass. Um Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden oder auch um eventuelle Fragen zur Vorverteilung bei größerem Vermögen zu klären, unterstützen wir Sie sehr gerne zu Lebzeiten bei der Erstellung Ihres letzten Willens und nach dem eigenen Tod bei der Testamentsvollstreckung.

Zu unserem Leistungsportfolio gehören neben dem Pflichtteilsrecht ebenso Ehegattentestamente oder Unternehmertestamente. Letztere sollen dazu dienen, die in der Hand des Erblassers befindlichen Unternehmen sowie Geschäftsanteile im Falle des Ablebens im Sinne des Erblassers zu erhalten. Sollte ein Erbe eine Behinderung aufweisen, unterstützen wir Sie beim Verfassen eines sogenannten Behindertentestaments. Mit diesem Dokument wird verhindert, dass das Vermögen, das der behinderten Person im Rahmen des Erbes zugesprochen wird, mit Leistungen der Eingliederungshilfe bzw. Sozialleistungen verrechnet wird. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei der Erstellung Ihrer Erbschaftsteuererklärungen mit Rat und Tat zur Seite.

Als Testamentsvollstrecker tragen wir eine sehr große Verantwortung, denn der Erblasser hat uns sein volles Vertrauen ausgesprochen, indem er uns in seinem Testament oder in einem Erbvertrag als Treuhänder seines Nachlasses ernannt hat. In dieser Funktion garantieren wir, den Willen des Verstorbenen exakt, wie per Testament oder Vertrag festgehalten, umzusetzen. Die meisten Menschen sind nach dem Tod eines geliebten Menschen mit der Aufteilung der Erbmasse überfordert, insbesondere bei Erbengemeinschaften, modernen Patchwork-Familien oder schwierigen Vermögensverhältnissen.

Gibt es kein Testament, führt die gesetzliche Erbfolge oft zu Schwierigkeiten und schlimmstenfalls auch zu Streitigkeiten unter den Erben. Mit Hilfe eines Testaments ist die Verteilung des Erbnachlasses schlichtweg unkomplizierter und kann somit schneller erfolgen. Oft gibt es Gründe, warum der Erblasser sein Vermögen nicht nach dem gesetzlichen Pflichtteilsrecht aufgeteilt wissen möchte. Um den Nachlass im Sinne des Verstorbenen zu schützen und unter den Erbberechtigten wie gewünscht aufzuteilen, ist daher eine letztwillige Verfügung unabdingbar.

Nehmen Sie Kontakt auf zu Ihrer Rechtsanwältin Britta Nierfeld in Essen Bredeney

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